Die Bundesregierung will den Alkoholausschank in besonders von der Corona-Pandemie betroffenen Gebieten befristet begrenzen lassen.
Um Infektionen in der Gastronomie zu minimieren, müssten bei ansteigendem Infektionsgeschehen “zeitlich eingegrenzte Ausschankverbote für Alkohol erlassen werden”, heißt es in dem der Deutschen Presse-Agentur in Berlin vorliegenden Entwurf der Beschlussvorlage des Bundes für die Beratungen von Kanzlerin Angela Merkel (CDU) mit der Ministerpräsidentenkonferenz an diesem Dienstag.
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