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“Alle Opfer sind gleich – nur einige sind gleicher”

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Fall 1) Eine junge Frau wird brutal vergewaltigt und leidet in der Folge unter schweren Depressionen sowie Angst– und Panikattacken. Sie erhält (nach einigem Ringen mit der Bürokratie) Entschädigung nach dem Opferentschädigungsgesetz.

Fall 2) Eine junge Frau ist seit der Geburt geistig schwer behindert. Ihre Mutter hatte während der Schwangerschaft exzessiv getrunken, die junge Frau leidet an FAS, dem Fetalen Alkoholsyndrom. Die junge Frau klagt auf eine kleine Rente gemäß Opferentschädigungsgesetz – und verliert höchstrichterlich.

Das Urteil von Fall 2 ist erst wenige Tage alt. Es ist eine Entscheidung des Bundessozialgerichtes. Und es macht mich wütend. Beide Frauen können aufgrund von Gewalt, die ihnen angetan wurde, ihr Leben nicht (mehr) so leben, wie als wären sie gesund. Keine von beiden konnte etwas für ihr Leid. Beide brauchen finanzielle, solidarische Hilfe, um durchs Leben zu kommen. Aber die FAS-Frau erhält sie nicht.
Begründung der Richter: „Opferentschädigung kann nur verlangen, wer vor der Geburt durch den fortgesetzten Alkoholmissbrauch seiner Mutter in der Schwangerschaft dadurch geschädigt wird, dass die Grenze zum kriminellen Unrecht überschritten wird, der Alkoholmissbrauch also auf einen versuchten Abbruch der Schwangerschaft gerichtet ist.“

Ich werde gerade noch wütender. Die Richter sehen die Grenze im kriminellen Unrecht darin, dass die Mutter das Kind ja durch ihr Saufen nicht umbringen wollte. Sorry, aber das wollte der Vergewaltiger des Missbrauchsopfers auch nicht, offenbar jedenfalls.

Viel mehr konnte die FAS-Betroffene sogar belegen, dass zwei ihrer älteren Geschwister kurz nach der Geburt starben. Mindestens hat die Mutter also sogar nachweislich den Tod der ungeborenen Tochter billigend in Kauf genommen.

Ich kann mich des Eindrucks nicht erwehren, dass hier die Staatskasse geschont werden sollte und die Richter sich deshalb juristisch so lange wanden, bis sie das gedreht bekommen haben. Jedes Jahr werden allein in Deutschland 10.000 Kinder mit FAS geboren. Man stelle sich nur vor, jedes bekäme eine Opferentschädigung – das würde die Bundesrepublik schier ruinieren [/IRONIE OFF]. Die junge FAS-Frau hatte auf 400 Euro monatlich geklagt. Die sie nun nicht bekommt, weil man der Mutter ja keinen Vorsatz nachweisen könne, kriminelles Unrecht zu begehen, indem sie ihr Baby in Alkohol ertränkt, bevor es überhaupt geboren ist.

Dabei ist es heute durchaus zu unterstellen, dass jede zukünftige Mutter weiß, wie schädlich Alkohol für das Ungeborene ist. Sich als Richter da rauszuwinden ist schon fast dreist. Und selbst, wenn die Mutter so dumm und dumpf und abhängig war, dass sie es nicht wusste: Eigentlich gilt doch in vielen Rechtsgebieten der Grundsatz „Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.“ Wenn ich steif und fest behaupte, ich wusste ja gar nicht, dass ich bei rot nicht über die Ampel fahren darf oder gar Einkommenssteuer zahlen muss, dann bewahrt mich das auch nicht vor reichlich Ärger bis hin zum Knast.

Warum also wird der jungen Frau die Pflicht auferlegt zu beweisen, ihre Mutter hätte ihr nachweislich kriminell schaden wollen, damit sie diese lächerliche finanzielle Unterstützung bekommt?

Ich muss jetzt aufhören.

Sonst platze ich noch. Vor Wut.

Link zum aktuellen Urteil

Aus der Website der Bundesregierung zum Thema Opferentschädigungsgesetz

Wer auf dem Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland Opfer einer vorsätzlichen Gewalttat wird und dadurch eine gesundheitliche Schädigung erleidet, kann einen Anspruch auf Opferentschädigung geltend machen. Dies gilt auch für Hinterbliebene von Personen, die infolge der Gewalttat verstorben sind.

Ziel ist, die gesundheitlichen und wirtschaftlichen Folgen solcher Taten auszugleichen.

Was ist eine Gewalttat?

Eine Gewalttat ist ein vorsätzlicher, rechtswidriger tätlicher Angriff gegen eine Person.
Hierzu zählen auch Sexualstraftaten und sexuelle Übergriffe gegenüber Minderjährigen.

Ebenso gilt als tätlicher Angriff

• die vorsätzliche Beibringung von Gift,

• die wenigstens fahrlässige Herbeiführung einer Gefahr für Leib und Leben eines anderen durch ein mit gemeingefährlichen Mitteln begangenes Verbrechen (z.B. Brandstiftung, Sprengstoffanschlag).

Link zur Quelle





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